Förderungsansuchen für FischamenderInnen der Musikschule Donauland

Der Fischamender Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 01.06.2021 eine finanzielle Unterstützung bedürftiger Fischamender/innen mit Hauptwohnsitz bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. des jeweiligen Musikschuljahres) zur Teilnahme am Musikschulunterricht.

Als Berechnungsgrundlage gelten die Richtlinien des Heizkostenzuschusses des Landes Niederösterreich des jeweiligen Kalenderjahres. Es wird jedoch das Nettoeinkommen zur Berechnung herangezogen.

Das Ansuchen muss analog der Anmeldefrist der Musikschule Donauland mit den Einkommensnachweisen aller im Haushalt lebenden Personen gemäß Heizkostenzuschuss einlangen.

Spätere Ansuchen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Anmeldungen mehrerer Unterrichtsfächer wird nur das kostenintensivste gefördert.

Die Ausbezahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Ansuchens direkt auf das Musikschulkonto des jeweiligen Förderwerbers durch die Stadtgemeinde Fischamend.

ABGABE  DES  ANSUCHENS   AM  STADTAMT  FISCHAMEND - ABT.I

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