Was muss ich tun, damit aus meiner Idee ein LEADER Projekt wird?
Sie haben eine Projektidee, die Ihre Gemeinde oder sogar unsere Region lebenswerter und macht? Perfekt :-) Wir können Sie vielleicht sogar mit LEADER Fördermitteln unterstützen. Zwischen 30% und 70% der Projektgesamtkosten können Sie so für ein Projekt bekommen.
Wie funktioniert das?
Wichtig ist nur, dass Sie sich so früh wie möglich bei uns melden. Alles braucht seine Zeit – so auch ein LEADER Projekt! Eine Projektentwicklung kann schon einige Monate an Zeit beanspruchen. Wir nehmen uns diese Zeit und beraten und unterstützen Sie, so gut es geht.
1 | Erstberatung durch das LAG-Management
Senden Sie uns ein Mail mit einer Beschreibung Ihrer Idee. Wir melden uns dann bei Ihnen. In einem ersten Gespräch klären wir, ob Ihre Idee zu unserer Lokalen Entwicklungsstrategie passt und welche Kriterien erfüllt werden müssen, um LEADER-Fördermittel beantragen zu können.
Durch unsere jahrelange Erfahrung im Projektmanagement können wir Ihnen viele Tipps und interessante Kontakte geben. So können Sie vielleicht auch Synergien aus anderen Bereichen und vorhandene Ressourcen nutzen. Bitte beachten Sie, dass nicht jederzeit jedes Projekt eingereicht werden kann, alle aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie bei den Calls und auf der Digitalen Förderplattform der AMA (DFP).
2 | Konkretisierung Ihres Projektes und Vorprüfung der Förderstelle
Jetzt geht’s in die Detailplanung bei Ihrem Projekt. Sie checken Ihre detaillierten Kosten, holen Preisangebote ein, regeln die Finanzierung, schreiben eine Projektbeschreibung und erstellen einen Zeitplan für die Umsetzung. Mit einer ersten konkreten Projektskizze können wir Ihr Projekt auch mit der zuständigen Abteilung im Land NÖ abklären. Das kann schon etwas dauern, da hier viele kleine Details geklärt werden. Es kann dabei auch vorkommen, dass sich noch Fragen ergeben oder Ergänzungen im Projekt vorgenommen werden müssen.
3 | Ausarbeitung des Förderantrages und offizielle Einreichung
Wenn die Entwicklung Ihres Projektes abgeschlossen ist, sind die offiziellen Förderunterlagen auszufüllen. So ein Förderantrag beinhaltet eine Projektbeschreibung mit Zielen und Zwischenzielen für Ihr Projekt, eine Kostenübersicht inkl. Preisangeboten für die verschiedenen Maßnahmen, den offiziellen Förderantrag und diverse förderrelevante Unterlagen zu Ihnen als Projektträger:in.
INFO: Mit Beginn der GAP Förderperiode (GAP-Strategieplan 2023 - 2027) ergeben sich für die Antragstellung in den Sektor- und Projektmaßnahmen sowohl inhaltlich, als auch organisatorisch große Änderungen. Auf Basis dieses gemeinsamen Strategieplans wurde die AMA mit der Digitalisierung der Antragstellung in den Bereichen der Sektor- und Projektmaßnahmen (Imkerei, Obst & Gemüse, Wein und Ländliche Entwicklung) beauftragt. Zu diesem Zweck wurde die gemeinsame Digitale Förderplattform (DFP) entwickelt. Die DFP ist unter www.eama.at aufrufbar. Die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) setzt eine Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) voraus. Details zur Erstregistrierung sind unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten abrufbar. Die DFP dient sowohl förderwerbenden Personen zur Antragstellung, als auch Bewilligenden Stellen zur Bearbeitung, Prüfung und Genehmigung der Anträge sowie zur Kommunikation mit der förderwerbenden Person.
(1) Dashboard
Nach der Anmeldung auf der eama.at erfolgt der Einstieg über das Registerblatt DFP. Dieser leitet zum Dashboard.
(2) Förderantrag stellen
Anschließend kann eine Fördermaßnahme gewählt und der Förderantrag gestellt werden.
(3) Auswahl erfolgt durch das Projektauswahlgremium der Region. Dieses Gremium ist für eine nicht diskriminierende und transparente Auswahl der vorgelegten Projekte nach objektiven Kriterien verantwortlich. Sie selbst stellen dem Gremium Ihr Projekt vor. Im Projektbeurteilungsblatt finden Sie die einzelnen Punkte, nach denen Ihr Projekt bewertet wird.
Projektbeurteilungskriterien
(4) Übermittlung des Antrages an die Landesstelle (LVL)
Nach einem positiven Beschluss (Stichtag der Kostenanerkennung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kosten für Ihr Projekt anrechenbar.) des Projektauswahlgremiums leitet das LEADER Team Ihren Förderantrag an die bewilligende Stelle weiter.
Vom Login in die DFP bis zur Abrechnung: Handbuch Digitale Förderplattform (DFP)
6 | Projektumsetzung – Los geht's mit dem Projekt
Ihr Projekt hat ein Genehmigungsschreiben für LEADER Fördermittel erhalten? Gratulation! Jetzt gilt es, die Umsetzung möglichst genau nach Ihrer Projektbeschreibung durchzuführen.
Denn eine Genehmigung ist noch kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Auszahlung der Fördermittel. Ob das Fördergeld am Schluss auch ausgezahlt wird, hängt von der Erreichung Ihrer Projektziele ab, die Sie bei der Einreichung definiert haben.
Wenn Sie folgende Punkte beachten, dann kann nicht viel schief laufen:
- Führen Sie das Projekt exakt nach Ihrer Projektbeschreibung durch, dann erreicht es sicherlich auch die Projektziele für unsere Region.
- Schauen Sie immer auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung, damit Ihr Projekt auch keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung hat.
- Achten Sie auf eine korrekte Zahlung der Leistungen, so ist auch klargelegt, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind.
- Sie sind verpflichtet, bei allen Projektmaßnahmen die Förderstelle zu publizieren, damit auch alle wissen, dass die EU uns hilft, unsere Region weiterzuentwickeln.
- Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen mittels Projektindikatoren, ob Ihr Projekt auch die gewünschte Wirkung bringt. Nur so können wir rechtzeitig steuernd eingreifen, damit Ihre Projektziele nicht gefährdet sind.
7 | Zahlungsantrag in der DFP
Ihr Projekt ist – hoffentlich für Sie erfolgreich – abgeschlossen. Jetzt möchten Sie sicherlich wissen, wie Sie an das Fördergeld kommen. Ihre zugesprochene Förderung erhalten Sie erst, nachdem Sie am Projektende vorweisen können, dass Sie Ihre gesteckten Ziele erreicht haben. Das heißt, Sie müssen das gesamte Projekt vorfinanzieren und können erst nach der Umsetzung abrechnen. Die Kosten in der Projektabrechnung müssen dazu mit den genehmigten Projektkosten aus dem Genehmigungsschreiben übereinstimmen.
(1) Zahlungsantrag
Sobald der Förderantrag von der Bewilligenden Stellen (LVL) genehmigt wurde, kann ein Zahlungsantrag gestellt werden.
(2) Zahlungsantrag Bewilligung
Nach dem Einreichen des Zahlungsantrages erfolgt die Verwaltungskontrolle durch die LVL.
(3) Auszahlung
Ist die Verwaltungskontrolle abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Bankkonto.