Nicht jedes Projekt kann ein LEADER Projekt werden. Checken Sie die folgenden Fragen. Nur, wenn Sie alle mit einem JA beantworten können, können wir Ihnen mit LEADER Fördermitteln weiterhelfen.
- Bezieht sich Ihre Projektidee inhaltlich und räumlich auf die LEADER Region Römerland Carnuntum?
- Liefert Ihr Projekt einen positiven Beitrag zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (siehe Aufzählung unten)?
- LEADER Förderungen sind immer nur Co-Finanzierungen. Ist die Aufbringung der dazugehörenden Eigenmittel gesichert?
- LEADER Förderungen werden erst ausbezahlt, wenn das Projekt abgeschlossen ist und die Projektziele erreicht sind. Sind Sie in der Lage, das Projekt vorzufinanzieren?
- Besitzen Sie die zeitlichen Ressourcen und das Knowhow, um das Projekt erfolgreich umzusetzen?
- Sind die Antragsunterlagen (Förderantrag, Kostenplausibilisierung, Projektbeschreibung etc.) vollständig und formal korrekt?
Zu diesen Themen kann eine Förderung beantragt werden:
1. Steigerung der regionalen Wertschöpfung
1.1 Stärkung der regionalen Land- und Forstwirtschaft
1.2 Tourismus- und Freitzeitangebote aufwerten
1.3 Regionale Wirtschaft stärken
2. Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des Kulturerbes
2.1 Erdöl- und Erdgasfreies RLC
2.2 Natur- und Kulturlandschaft schützen und erhalten
3. Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen
3.1 Regionale Mobilität sichern
3.2 Gesundheit und Lebensqualität fördern
3.3 Regionale Bildungsangebote aufbauen
3.4 Jugend- und generationenfreundliche Region etablieren
3.5 Regionale Identität und Zusammenhalt stärken
Das Projektauswahlgremium überprüft diese Punkte auch im Rahmen der Auswahlsitzung.
Fördersätze der LEADER Region Römerland Carnuntum
Die Förderungen für LEADER Projekte stammen großteils von der Europäischen Union. Bund und Land Niederösterreich steuern sogenannte nationale Mittel bei. Die Höhe der Förderung orientiert sich am Projekttyp und kann zwischen 20% und 70% der anrechenbaren Projektkosten betragen.
- 40% Förderung werden für Projekte mit direkt einkommenschaffenden Maßnahmen gewährt. Sie gelten als wettbewerbsrelevant.
- 70% Förderung werden für Projekte mit indirekt einkommenschaffenden Maßnahmen gewährt (Studien, Konzepte, Umsetzung). Sie sind nicht wettbewerbsrelevant.
- 70% Förderung werden für Projekte zu Querschnittszielen (ohne Wettbewerbsrelevanz) gewährt. Zu Querschnittsthemen gehören etwa Bildung, Jugendthemen, Gender Mainstreaming, Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Migrationsthemen.
Die oben beschriebenen Projekttypen können nicht nur als sogenannte Einzelprojekte, die sich nur auf die eigene LEADER Region beziehen, sondern auch als (nationale) Kooperationsprojekte ausgestaltet werden. Die genannten Fördersätze gelten auch bei nationalen Kooperationsprojekten.
- 70% Förderung werden für Kleinprojekte gewährt. Sie umfassen Kosten von € 2.000,00 bis max. € 5.700,00.
Sofern ein LEADER Projekt auch durch eine andere Fördermaßnahme gedeckt wäre, können die Einschränkungen dieser Maßnahme in Bezug auf die Förderintensität angewandt werden.
Sonderformat Kleinprojekte
Sie haben eine Projektidee, deren Gesamtkosten € 5.700,00 nicht überschreiten? Sie gehören einer gemeinnützigen Organisation, NGO oder Gruppe nicht organisierter Menschen mit gemeinnützigem Ansinnen an? Dann können wir Ihnen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren anbieten. Der Projektantrag beschränkt sich dabei auf die Projektskizze und die Angebote für die im Kostenplan angegebenen Positionen.
Anforderungen & Kriterien:
- Ihr Projekt bezieht sich auf die LEADER Region Römerland Carnuntum.
- Ihr Projekt liefert einen positiven Beitrag zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie.
- Die Finanzierung des Projektes ist gesichert.
- Ihr Projekt ist nicht wettbewerbsrelevant.
- Die Projektkosten liegen zwischen € 2.000,00 und € 5.700,00.
Bitte beachten Sie die Termine und Fristen für die Abgabe Ihres Projektantrages (auf Anfrage im LEADER Büro)! Das Projektauswahlgremium entscheidet im Rahmen der nächsten Sitzung über die Förderung.
Für die Abrechnung der Förderung ist ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender (auch fotografischer) Dokumentation der Durchführung vorzulegen. Pro Förderwerber:in können in der gesamten Periode maximal drei Kleinprojekte genehmigt werden. Wenn Ihr Projekt die Kriterien eines Kleinprojektes erfüllt, dann sprechen Sie das weitere Vorgehen bitte mit dem LAG-Management ab!