Veranstaltungsrecht und Jugendgesetz NEU Gesetzliche Aspekte für gemeinnützige Verein Wann: Montag, 23. März 2020, 18 Uhr Wo: Haus Römerland Carnuntum 2460 Bruck an der Leitha, Fischamenderstrasse 12 Für wen ist das Seminar? Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Mitglieder von Vereinen, Feuerwehr, etc Veranstaltungen wie Feste sind Teil des Lebens und aus der Gesellschaft nicht wegzudenken. Sie dienen der Geselligkeit, machen Freude, können ein lohnender Abschluss für andere Projekte sein oder sind ganz einfach eine willkommene Abwechslung zum Alltag – zumindest für die Gäste. Für die VeranstalterInnen bedeuten Events aber meist ein ordentliches Stück Arbeit und Organisationsaufwand. Je früher man sich aber Gedanken macht und anfängt zu planen, umso leichter gehen die Vorbereitungen von der Hand! Speziell gemeinnützige Vereine wollen fast immer auch die eine oder andere Veranstaltung durchführen und treten als Veranstalter auf. Sei es um finanzielle Mittel für gemeinnützige Projekte zu lukrieren, brauchtümliche Traditionen zu erhalten und zu fördern oder einfach um potentielle neue Mitglieder auf sich aufmerksam zu machen. Bei der Planung, Organisation, Durchführung und schließlich auch der Nachbearbeitung von solchen Veranstaltungen gibt es jede Menge zu bedenken und einige Vorschriften, an die sich Vereine als Veranstalter halten müssen. Was ist Inhalt des Vortrags? • Informationen für Vereine in Bezug auf das Thema Jugendschutzgesetz NEU • Rechtliches Update zum Thema Vereins- und Veranstaltungsrecht Referentin: Mag.a Alexandra Rehak, Jugend:Info NÖ Anmeldung: Gerti Taferner Tel.: 0664 9637789 g.taferner@roemerland-carnuntum.at Anmeldung bitte bis zum 19. März 2020. Die Teilnahme ist kostenlos.
Download: Einladung